Diese AGB gelten für jegliche Nutzungen der Einrichtungen, Kurse, Produkte und Angebote (im Nachfolgenden die „Angebote“) der Königssystems UG (haftungsbeschränkt) / MOOS Yoga Studio (im Nachfolgenden „MOOS Yoga Studio“) unabhängig von dem Ort, der Zeit und der Art ihrer Durchführung, sofern sich nicht aus den jeweiligen Verträgen etwas anderes ergibt. Der/die jeweilige Kunde/Kundin erklärt sich spätestens durch die Buchung, Vereinbarung und Nutzung der Angebote mit der Geltung und dem Inhalt dieser AGBs einverstanden. Diese Vereinbarungen haben Vorrang vor jeglichen etwaigen eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines/einer Kunden/Kundin und gehen solchen vor.
ANGEBOTE DES MOOS YOGA STUDIOS
MOOS Yoga Studio bietet Kunden/Kundinnen eine Vielzahl verschiedener Yoga-Kurse mit Anleitung durch Yoga-Ausbilder und Trainer. Yoga ist eine ganzheitliche Trainingsmethode zur körperlichen und mentalen Betätigung. MOOS Yoga Studio führt weder medizinische noch psychologische Beratung oder Therapien durch, noch berät MOOS Yoga Studio Kunden/Kundinnen dabei, welche Kurse oder Betätigungen für den/die Kunden/Kundin gesundheitlich oder mental förderlich sind. Die Kunden/Kundinnen suchen sich in selbstständiger Entscheidung je nach ihren gesundheitlichen Voraussetzungen, der eigenen Leistungskraft und den eigenen Fähigkeiten passende Angebote aus und buchen diese. MOOS Yoga Studio übernimmt keinerlei Haftung oder Verantwortung für die Auswahl, die Nützlichkeit oder bestimmte Erfolge einzelner Angebote.
GESUNDHEITSZUSTAND DER KUNDEN
Der/die Kunde/Kundin verpflichtet sich, die Einrichtungen, Kurse und Angebote von MOOS Yoga Studio nur zu nutzen, wenn er/sie nicht unter ansteckenden Krankheiten leidet und der Nutzung keine medizinischen Bedenken entgegenstehen. In Zweifelsfällen wird der/die Kunde/Kundin diese vor Aufnahme der Nutzung mit der Kursleitung klären. MOOS Yoga Studio ist berechtigt, bei Kenntnis von dem Verdacht einer ansteckenden Krankheit oder vom Vorliegen medizinischer Bedenken die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Angebote von der Vorlage eines aktuellen ärztlichen Negativattestes abhängig zu machen; die Kosten eines solchen ärztlichen Attestes hat der/die Kunde/Kundin zu tragen.
MITGLIEDSCHAFTEN & BUCHUNG
Kunden/Kundinnen können bei dem Drittanbieter Eversports sowohl einzelne Angebote buchen als auch über Mitgliedschaft bei anderen Drittanbietern - Hansefit, Egym Wellpass, Wellhub, Urban Sports Club - bei Angeboten teilnehmen.
Mehrfachkarten sind Nutzungsverträge, die den/die Erwerber/in zu einer festgelegten Anzahl an Kursbesuchen innerhalb der gewählten Laufzeit berechtigen. Eine Kündigung ist nicht möglich, ein Anspruch auf Rückerstattung oder Vergütung nicht genutzter Einheiten besteht nicht. Mehrfachkarten sind nicht übertragbar, soweit nicht die Mehrfachkarte als Gutschein für diesen Zweck ausgestaltet ist.
Einzelangebote sind gesondert zu buchende und zu vergütende Leistungen, die nicht im allgemeinen Nutzungsangebot des MOOS Yoga Studios enthalten sind (z.B. Workshops, Special Events). Die Vergütung und die Stornierungsbedingungen richten sich nach dem jeweils vereinbarten Tarif.
Die Mitgliedschaft ist fortlaufend und verlängert sich automatisch. Mitgliedschaften können jederzeit abgeschlossen werden. Die Kündigungsfrist beträgt im ersten Monat zwei Monate zum Monatsende. Danach einen Monat zum Monatsende. Eine außerordentliche Kündigung ist im Falle einer Verletzung/Erkrankung und mit Attest eines Arztes oder aber einem per Meldebescheinigung nachgewiesenen Wegzug aus Hamburg/Kreis Pinneberg möglich. Eine Kündigung muss selber über unseren Vertragspartner Eversports erfolgen.
Nimmt der/die Kunde/Kundin die Angebote nicht in Anspruch, wird jeden Case je nach Drittanbieter behandelt:
Eversports: Die Klasse kann bis zu 24 Stunden vor Beginn kostenfrei storniert werden.
Hansefit, Egym Wellpass, Wellhub, Urban Sports Club - nach der individuellen Mitgliedschaftsvereinbarung des/der Kunden/Kundin.
Ein Anspruch auf Rückforderung bereits geleisteter Zahlungen besteht nicht. Ebenso wenig besteht ein Anspruch auf die Herabsetzung der monatlichen Raten.
Ist ein/e Kunde/in gegenüber MOOS Yoga Studio im Zahlungsverzug, kann diese/r die Angebote erst nach vollständiger Begleichung der offenen Forderungen wieder in Anspruch nehmen. Ein Anspruch auf Zutritt zum Studio besteht bis dahin nicht.
Die Mitgliedschaft kann für eine „Ruhezeit“ zeitweise ausgesetzt werden, in der keine Mitgliedsbeiträge geschuldet sind. Eine Ruhezeit ist nach Vorlage eines ärztlichen Attestes, eines ärztlichen Schwangerschaftsnachweises oder einer Bescheinigung des Arbeitgebers des/der Kunden/in über einen berufsbedingten Auslandsaufenthalt, möglich. Die Ruhezeit beträgt mindestens einen vollen Vertragsmonat (bei Vorlage einer Bescheinigung über diesen Mindestzeitraum), maximal jedoch drei volle Vertragsmonate, mit Ausnahme von Schwangerschaft, bei der die gesamte Schwangerschaftsdauer als Ruhezeit vereinbart werden kann.
KURSANGEBOT UND ÖFFNUNGSZEITEN
MOOS Yoga Studio ist berechtigt, die maximale Anzahl der Kursteilnehmer/innen (Kursbelegung) je nach Kurs allgemein oder im Einzelfall festzulegen und zu begrenzen, wenn dies aus organisatorischen, insbesondere räumlichen Gründen im Interesse der Teilnehmer/innen erforderlich ist. Eine Begrenzung wird durch einen Aushang bekannt gemacht oder im Einzelfall durch den/die Kursleiter/in bestimmt. MOOS Yoga Studio ist berechtigt, bei zu geringem Interesse an einzelnen Angeboten, diese ausfallen zu lassen, als geringes Interesse gilt dabei regelmäßig eine Teilnehmerzahl von unter drei Personen.
Bei großem Interesse an einzelnen Kursen ist MOOS Yoga Studio berechtigt eine Voranmeldung zu den Kursen zu verlangen, um einen ungestörten organisatorischen Ablauf zu gewährleisten.
Um den teilnehmenden Kunden/Kundinnen die ungestörte Teilnahme zu ermöglichen, ist der Zutritt zu laufenden Kurseinheiten für die Kunden/Kundinnen nur bis Kursbeginn möglich. Ein Anspruch auf späteren Zugang zu und Teilnahme an der bereits laufenden Kurseinheit besteht nicht.
ÄNDERUNGSRECHTE VON MOOS YOGA STUDIO
MOOS Yoga Studio ist berechtigt, die Nutzung, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten vorübergehend zu ändern, davon abzuweichen oder ganz ausfallen zu lassen, sofern dies aufgrund von Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten oder dringenden organisatorischen Gründen oder höherer Gewalt (z.B. Demonstrationen, Straßensperren, Sturm, Feuer, Wetter, starker Regen/Schneefall) notwendig wird. Gleiches gilt für die vorübergehende Einstellung des Angebotes.
MOOS Yoga Studio kann durch deutlich sichtbaren Aushang mit einer Frist von 4 Wochen anzukündigende Betriebsferien einrichten, die insgesamt einen Zeitraum von zwei Kalenderwochen pro Kalenderjahr nicht übersteigen dürfen.
Der/die Vertragspartner/in ist nicht berechtigt, aufgrund einer solcher vorgenannten vertretbaren Änderung oder eines solchen Ausfalls des Kursangebotes, der zeitlichen oder örtlichen Lage der einzelnen Kurse und Angebote oder der allgemeinen Öffnungszeiten das Vertragsverhältnis zu kündigen oder eine Reduzierung der Nutzungsgebühren zu verlangen.
MOOS Yoga Studio ist berechtigt, die Preise für die Mitgliedschaften oder die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Angebote unter Beachtung von § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu ändern. Eine solche Preisänderung wird nur wirksam, wenn sie mindestens drei volle Kalendermonate durch allgemein zugänglichen und deutlich sichtbaren Aushang in den Räumlichkeiten von MOOS Yoga Studio oder schriftliche Information der betreffenden Kunden mit betragsmäßiger Benennung der neuen Preise angekündigt wird. Der Aushang ersetzt die Erklärung nach § 315 Absatz 2 BGB. Dem/der Vertragspartner/in steht ein einmaliges Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der angekündigten Preisänderung zu.
EINZELANGEBOTE (WORKSHOPS ODER VERANSTALTUNGEN)
Kunden/Kundinnen können Einzelangebote extra zu Mitgliedschaften dazu buchen, die auch gesondert gezahlt werden müssen, z.B. Workshops, Lehrgänge, oder sonstige Veranstaltungen. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach dem Prinzip „first come, first served“. Die Teilnehmer/innenzahl ist möglicherweise begrenzt. Eine Anmeldung zu einem Workshop ist beidseitig verbindlich. Für die Richtigkeit der Angaben innerhalb der Anmeldung ist der/die Teilnehmer/in verantwortlich.
Nach Absenden der Online-Anmeldung erhält der/die Kunde/in eine Email-Bestätigung mit weiteren Informationen. Eine Anmeldegebühr hat der/die Kunde/in umgehend nach Erhalt der Bestätigung der Anmeldung zu zahlen. Sollte ein Einzelangebot über Buchungspartner (z.B. Eversports, Urban Sports u.a.) buchbar sein, gelten die jeweiligen Vereinbarungen des Buchungspartners.
ERSTATTUNGSMODALITÄT/STORNIERUNGEN
Überwiesene oder fällige Beträge werden bei einer Stornierung grundsätzlich nicht rückerstattet, soweit hier nicht anders geregelt. Sollte der/die Kunde/in selbst nicht am Workshop teilnehmen können, kann er seinen/ihren Platz jedoch an eine andere Person übergeben.
MOOS Yoga Studio behält sich vor, bei nicht vorhersehbaren Ereignissen (z.B. Krankheit des Lehrers o.ä.) oder dem Nicht-Erreichen der Mindestteilnehmer/innenzahl das Einzelangebot zeitlich zu verlegen, einen/eine Ersatz-Lehrer/in zu stellen oder abzusagen. Bei einer zeitlichen Verlegung können die Teilnehmer/innen zwischen der Teilnahme am Ersatz-Termin oder einer Rückerstattung der bereits geleisteten Gebühr wählen.
Sollte der Workshop ersatzlos abgesagt werden, erstattet MOOS Yoga Studio die Teilnahmegebühr zurück. Weitergehende Ansprüche des/der Teilnehmer/in, insbesondere Schadensersatzansprüche wie z. B. Reise- oder Hotelkosten bei Änderungen oder Absage, bestehen nicht.
Ist eine Veranstaltung ausgebucht, so wird dies auf der Internetseite und/ oder auf den Social Media Kanälen und im Studio bekannt gegeben. Eine Anmeldung ist dann nicht mehr möglich.